Ein Spiel mit... Gesetz: die Antworten
1° Es gibt schon ein Ausländergesetz in der Schweiz.
a) richtig
b) falsch
Antwort: a) richtig
Es handelt sich um das Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG).
2° Haben humanitäre Organisationen mit dem neuen Gesetz (AuG) noch das Recht, einen illegalen Einwanderer für die Nacht zu beherbergen.
a) richtig
b) falsch
Antwort: b) falsch
Im Gegenteil, sie können dafür schwer bestraft werden. Artikel 116 im neuen Gesetz (AuG) sieht vor, dass
"1 [...] wird bestraft, wer: a. [...] einer Ausländerin oder einem Ausländer [...] den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert [...];
3 Die Strafe ist Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Busse bis zu 500 000 Franken, wenn die Täterin oder der Täter: [...] b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat."
3° Welche politische Persönlichkeit auf dieser Liste hat sich öffentlich gegen die Revision des Asyl- und Ausländergesetzes gestellt?
a) Suzette Sandoz, Professorin für Rechtswissenschaft, Pully
b) Markus Rauh, ehemaliger Präsident vom Verwaltungsrat der Swisscom, Mörschwil
c) Charles Poncet, Advokat, ehemaliger liberaler Nationalrat, Genf
d) Jens Alder, ehemaliger Generaldirektor der Swisscom, Wohlen
e) Josef Zisyadis, ehemaliger Regierungsrat vom Kanton Waadt
f) Pierre Languetin, ehemaliger Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Bern
g) Ellen Ringier, Juristin, Ehefrau des Direktors des Verlaghauses Ringier, Zürich
h) Rosemarie Zapfl, Nationalrätin CVP, Dübendorf
Antwort: alle
Josef Zisyadis unterstützt das Comité 2 x NON und die anderen erwähnten Persönlichkeiten sind dem Bürgerlichen Komitee gegen das Asylgesetz beigetreten, welches aufruft, NEIN und nochmals NEIN am 24. September zu stimmen.
4° Das neue Ausländergesetz sieht vor, dass Sie, wenn Sie aus Gewissensgründen einer Person welche illegal in der Schweiz weilt zu Hilfe kommen, der Richter das Recht hat, Sie nicht zu verurteilen.
a) richtig
b) falsch
Antwort: b) falsch
Das Gesetz sieht im besten Fall eine Minderung der Strafe vor:
"In leichten Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden."
Es handelt sich nie um eine Strafbefreiung:
"Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer:
a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft"
5° Bis heute sind 107 Personen, welche während des Zweiten Weltkrieges verurteilt wurden, weil sie Flüchtlingen illegal über die Grenze halfen, offiziell durch die Schweiz rehabilitiert.
a) richtig
b) falsch
Antwort: a) richtig
Sie wurden es im Rahmen der Arbeiten der Kommission für Rehabilitation (RehaKo), welche 2003 vom Parlament gegründet wurde um "die Rehabilitierung von Personen regelt, die verurteilt wurden, weil sie zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben. Dieses Gesetz hebt die Strafurteile auf und sieht vor, dass eine Rehabilitierungskommission die Aufhebung konkreter Strafurteile feststellt."
6° Das aktuelle Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer beinhaltet schon eine Gefängnisstrafe bei Verstoss. Der Richter kann eine Gefängnisstrafe verhängen bis zu:
a) 2 Jahre
b) 6 Monate
c) 2 Monate
Antwort: b) 6 Monate
Artikel 23 vom ANAG sieht folgendes vor:
"wer im In- oder Ausland die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder das rechtswidrige Verweilen im Land erleichtert oder vorbereiten hilft, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Mit dieser Strafe kann Busse bis zu 10 000 Franken verbunden werden".
Zu beachten ist auch, dass das jetzige Gesetz die Befreiung der Strafe vorsieht, wenn die Beweggründe der Personen achtenswert sind: "In die Schweiz Geflüchtete sind straflos, wenn die Art und Schwere der Verfolgung den rechtswidrigen Grenzübertritt rechtfertigen; Hilfe hierzu ist ebenfalls straflos, soweit sie aus achtenswerten Beweggründen geleistet wird."
7° Mit dem neuen Gesetz riskiert ein Priester, welcher im Rahmen seines Amtes mit Ausländern in illegaler Situation arbeitet, eine Strafe von:
a) 1 Monat Gefängnis und/oder 1000 Franken Busse
b) 6 Monate Gefängnis und/oder 30 000 Franken Busse
c) 5 Jahre Gefängnis und/oder 500 000 Franken Busse
Antwort: c) 5 Jahre Gefängnis und/oder 500 000 Franken Busse
Artikel 116 im neuen Gesetz (AuG) macht keine Unterscheidung über die Art der Gruppe oder Organisation, welche das Delikt begangen hat, handle es sich nun um Berufsschlepper oder um eine von einem Priester geleitete Wohltätigkeitsgruppe. Der Text erwähnt nur:
"1 [...] wird bestraft, wer: a. [...] einer Ausländerin oder einem Ausländer [...] den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert [...]; 3 Die Strafe ist Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Busse bis zu 500 000 Franken, wenn die Täterin oder der Täter: [...] b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat."
8° Wer hat folgendes gesagt: "Ich war ein Fremder, und ihr habt mich aufgenommen"?
a) Albert Einstein bei seiner Ankunft in den USA
b) Michaël Schumacher bei einem vom Gemeinderat Vufflens-le-Château gespendeten Aperitif
c) Jesus zu seinen Jüngern
Antwort: c) Matthäus-Evangelium 25,35.
9° Wie oft wird im Alten Testament das Thema vom Schutz des Fremden erwähnt?
a) etwa 10 x
b) etwa 30 x
c) etwa 100 x
Antwort: c) etwa 100 x
Um mehr zu wissen (auf französisch): www.christnet.ch/Home.aspx?docid=394&lang=Fr&topmenu
10° Wo findet man die Devise: "Die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen"?
a) in der Charta der Vereinten Nationen
b) in der schweizerischen Bundesverfassung
c) im Alten Testament
d) in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung
Antwort: b) In der Präambel der schweizerischen Bundesverfassung
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