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Christen und Juden für die Freiheit zu helfen

Eine Gruppe von Protestanten, Katholiken und Juden haben sich zum Ziel gesetzt, das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie die Änderung vom Asylgesetzes (AsylG) zu bekämpfen. Sie sehen in beiden Gesetzen eine Gefahr für die Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie wollen Protest erheben gegen die Gleichschaltung der kirchlichen, religiösen und humanitären Organisationen.

31 August 2006

Ein Spiel mit... Gesetz: die Antworten


1° Es gibt schon ein Ausländergesetz in der Schweiz.

a) richtig
b) falsch

Antwort: a) richtig
Es handelt sich um das Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG).



2° Haben humanitäre Organisationen mit dem neuen Gesetz (AuG) noch das Recht, einen illegalen Einwanderer für die Nacht zu beherbergen.

a) richtig
b) falsch

Antwort: b) falsch
Im Gegenteil, sie können dafür schwer bestraft werden. Artikel 116 im neuen Gesetz (AuG) sieht vor, dass
"1 [...] wird bestraft, wer: a. [...] einer Ausländerin oder einem Ausländer [...]
den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert [...];
3 Die Strafe ist Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Busse bis zu 500 000 Franken,
wenn die Täterin oder der Täter: [...] b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat."



3° Welche politische Persönlichkeit auf dieser Liste hat sich öffentlich gegen die Revision des Asyl- und Ausländergesetzes gestellt?

a) Suzette Sandoz, Professorin für Rechtswissenschaft, Pully
b) Markus Rauh, ehemaliger Präsident vom Verwaltungsrat der Swisscom, Mörschwil
c) Charles Poncet, Advokat, ehemaliger liberaler Nationalrat, Genf
d) Jens Alder, ehemaliger Generaldirektor der Swisscom, Wohlen
e) Josef Zisyadis, ehemaliger Regierungsrat vom Kanton Waadt
f) Pierre Languetin, ehemaliger Präsident der Schweizerischen Nationalbank, Bern
g) Ellen Ringier, Juristin, Ehefrau des Direktors des Verlaghauses Ringier, Zürich
h) Rosemarie Zapfl, Nationalrätin CVP, Dübendorf

Antwort: alle
Josef Zisyadis unterstützt das Comité 2 x NON und die anderen erwähnten Persönlichkeiten sind dem Bürgerlichen Komitee gegen das Asylgesetz beigetreten, welches aufruft, NEIN und nochmals NEIN am 24. September zu stimmen.



4° Das neue Ausländergesetz sieht vor, dass Sie, wenn Sie aus Gewissensgründen einer Person welche illegal in der Schweiz weilt zu Hilfe kommen, der Richter das Recht hat, Sie nicht zu verurteilen.

a) richtig
b) falsch

Antwort: b) falsch
Das Gesetz sieht im besten Fall eine Minderung der Strafe vor:
"In leichten Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden."
Es handelt sich nie um eine Strafbefreiung:
"Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer:
a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft"



5° Bis heute sind 107 Personen, welche während des Zweiten Weltkrieges
verurteilt wurden, weil sie Flüchtlingen illegal über die Grenze halfen, offiziell durch die Schweiz rehabilitiert.

a) richtig
b) falsch

Antwort: a) richtig
Sie wurden es im Rahmen der Arbeiten der Kommission für Rehabilitation (RehaKo), welche 2003 vom Parlament gegründet wurde um "die Rehabilitierung von Personen regelt, die verurteilt wurden, weil sie zur Zeit des Nationalsozialismus verfolgten Menschen zur Flucht verholfen haben. Dieses Gesetz hebt die Strafurteile auf und sieht vor, dass eine Rehabilitierungskommission die Aufhebung konkreter Strafurteile feststellt."



6° Das aktuelle Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer beinhaltet schon eine Gefängnisstrafe bei Verstoss. Der Richter kann eine Gefängnisstrafe verhängen bis zu:

a) 2 Jahre
b) 6 Monate
c) 2 Monate

Antwort: b) 6 Monate
Artikel 23 vom ANAG sieht folgendes vor:
"wer im In- oder Ausland die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder das rechtswidrige Verweilen im Land erleichtert oder vorbereiten hilft, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Mit dieser Strafe kann Busse bis zu 10 000 Franken verbunden werden".
Zu beachten ist auch, dass das jetzige Gesetz die Befreiung der Strafe vorsieht, wenn die Beweggründe der Personen achtenswert sind: "In die Schweiz Geflüchtete sind straflos, wenn die Art und Schwere der Verfolgung den rechtswidrigen Grenzübertritt rechtfertigen; Hilfe hierzu ist ebenfalls straflos, soweit sie aus achtenswerten Beweggründen geleistet wird."



7° Mit dem neuen Gesetz riskiert ein Priester, welcher im Rahmen seines Amtes mit Ausländern in illegaler Situation arbeitet, eine Strafe von:

a) 1 Monat Gefängnis und/oder 1000 Franken Busse
b) 6 Monate Gefängnis und/oder 30 000 Franken Busse
c) 5 Jahre Gefängnis und/oder 500 000 Franken Busse

Antwort: c) 5 Jahre Gefängnis und/oder 500 000 Franken Busse
Artikel 116 im neuen Gesetz (AuG) macht keine Unterscheidung über die Art der Gruppe oder Organisation, welche das Delikt begangen hat, handle es sich nun um Berufsschlepper oder um eine von einem Priester geleitete Wohltätigkeitsgruppe. Der Text erwähnt nur:
"1 [...] wird bestraft, wer: a. [...] einer Ausländerin oder einem Ausländer [...] den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert [...]; 3 Die Strafe ist Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Busse bis zu 500 000 Franken, wenn die Täterin oder der Täter: [...] b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat."



8° Wer hat folgendes gesagt: "Ich war ein Fremder, und ihr habt mich aufgenommen"?
a) Albert Einstein bei seiner Ankunft in den USA
b) Michaël Schumacher bei einem vom Gemeinderat Vufflens-le-Château gespendeten Aperitif
c) Jesus zu seinen Jüngern

Antwort: c) Matthäus-Evangelium 25,35.



9° Wie oft wird im Alten Testament das Thema vom Schutz des Fremden erwähnt?

a) etwa 10 x
b) etwa 30 x
c) etwa 100 x

Antwort: c) etwa 100 x
Um mehr zu wissen (auf französisch): www.christnet.ch/Home.aspx?docid=394&lang=Fr&topmenu



10° Wo findet man die Devise: "Die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen"?

a) in der Charta der Vereinten Nationen
b) in der schweizerischen Bundesverfassung
c) im Alten Testament
d) in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung

Antwort: b) In der Präambel der schweizerischen Bundesverfassung

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Notizen am Rande des Evangeliums: „Ist es nach deiner Meinung erlaubt, dem Kaiser Steuern zu zahlen, oder nicht?“

Notizen am Rande des Evangeliums
als Hilfe, um einen schwierigen Text zu verkündigen


Matthäus 22,15-22 (Vorschlag für eine zweite Lektüre: Römer 13,1-7) Texte nach der Einheitsübersetzung

„Ist es nach deiner Meinung erlaubt, dem Kaiser Steuern zu zahlen, oder nicht?“ Eine Fangfrage, ein Test, der es ermöglicht, Jesus zu richten. Wenn er Ja sagt, ist er ein Verräter, ein Opportunist wie die Sadduzäer und die Herodianer. Sagt er Nein, ist er ein Rebell, wie die fanatischen Pharisäer und Zeloten. Die Art und Weise, wie die Frage gestellt ist, führt unweigerlich zu diesem Dualismus.

Um der Falle zu entgehen, stellt Jesus eine Gegenfrage: Was für Geld benutzt ihr? Die Reichsmünzen? Sie tragen immer den Namen des „göttlichen Cäsar“. Wer Geld besitzt, verletzt also das Gesetz des Mose!
„So gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“ Das will heissen, seid integer, keine Heuchler.

Wer ist unser „Gott“? Was glauben wir? Worauf hoffen wir? Und: Wer ist unser „Cäsar“? Was ist die Wirklichkeit unseres Alltags? Was setzt uns menschlich zu?
Jede soziale Wirklichkeit umfasst diese zwei Pole. Von jemandem zu verlangen, sich für das Eine oder Andere zu entscheiden, ist unmöglich; vorzugeben, man tue dies selbst, ist reine Heuchelei.

Wir stehen nicht mehr unter der Herrschaft eines römischen Imperators, sondern wir sind Bürger, die die Verantwortung für einen demokratischen Staat tragen. Härtere Gesetze schaffen und das Gewissen ausser Kraft setzen – sind wir bereit, der Politik absolutistische Züge zu geben? Sind wir bereit, auf einen Ausgleich zwischen verschiedenen Kräften zu verzichten?

Was immer wir tun - doch seien wir uns bewusst, was wir tun und seien wir uns der unabänderlichen Konsequenzen bewusst.
Dann lasst uns konsequent dafür einstehen, aber ohne den andern, der anders entscheidet, zu verurteilen. Entscheiden wir mit Verantwortung und stehen wir für diese Entscheidungen mit Mut und - Demut ein! Wo es verschiedene Meinungen gibt, bleibt der Dialog möglich. Wenn wir vorgeben, das absolut Richtige zu realisieren, laufen wir Gefahr, den andern zu verachten.

Nehmen wir die Mahnung von Paulus ernst: Die staatliche Gewalt steht im Dienst Gottes und verlangt, dass du das Gute tust*. (...) Deshalb ist es notwendig Gehorsam zu leisten ... um des Gewissens willen. (Der Staatsmacht ist, soweit dies möglich ist, Gehorsam zu leisten, weil ihr die Aufgabe zukommt, die Bürger zum Guten zu führen.)
(*im Griechischen eher: führt dich zum Guten)

August 2006, R. de Rham
(übers. v. Eva Tobler)

13 Juli 2006

Bürgerinnen und Bürger der Schweiz! Wichtig!

Bürgerinnen und Bürger der Schweiz! Wichtig!

Das neue Ausländergesetz und die Teilrevision des Asylgesetzes werden UNSERE RECHTE BEEINTRÄCHTIGEN, sofern sie am 24. September 2006 vom Volk nicht abgelehnt werden.

Die beiden Gesetze verleumden nicht nur unsere humanitäre Tradition der Gastfreundschaft gegenüber Hilfsbedürftigen und Verfolgten, sondern sie greifen auch unsere in der Bundesverfassung verankerten Grundrechte an: die Freiheit, unserem Gewissen gemäss zu handeln.

Mehr darüber in den beigefügten Dokumenten.

http://www.libresdaider-freizuhelfen.blogspot.com/

Für das Wohl unseres Landes und der Erhaltung unserer Freiheit:

2 Mal NEIN am 24. September!

************

Wir wollen unsere Rechte bewahren! Machen Sie mit!

Schicken Sie diese E-Mail und die beigefügten Dokumente (in Cci) an alle Ihre Bekannten und Freunde!
Durch den Kettenbriefsystem erreichen wir die grösstmögliche Anzahl von Wählern

Danke für Ihre wertvolle Unterstützung!

http://www.libresdaider-freizuhelfen.blogspot.com/


Im Namen der Arbeitsgruppe « Christen und Juden für die Freiheit zu helfen» und der sie unterstützenden Personen.

Name/Adresse

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Klicken Sie hier, um Pressedossier Freiheit zu helfen in pdf zu einspeichern .

Pressekommunique: « Nein » zum Ausländergesetz am 24. September

Die Gruppe « Christen und Juden für die Freiheit zu helfen » hat heute der Presse ihre Besorgnis über das Ausländergesetz dargelegt (Abstimmung vom 24. September 06). Sie will die Bürger warnen : Der Artikel 116 von diesem neuen Gesetz erlaubt keine Berufung mehr auf achtenswerten Beweggründe und macht jede Hilfeleistung strafbar, die einem Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung gewährt wird, egal in welcher Notlage dieser sich befindet. Dieses Gesetz hat es sowohl auf die kirchlichen, religiösen und humanitären Organisationen als auch auf Privatpersonen abgesehen. Es beeinträchtigt auf schwerwiegende Weise die durch die Verfassung garantierte Gewissens- und Religionsfreiheit.

Die Gruppe « Christen und Juden für die Freiheit zu helfen » hält das neue Gesetz für eine Gefährdung der Gewissens- und Religionsfreiheit. Sie will Protest erheben gegen die Gleichschaltung der kirchlichen, religiösen und humanitären Organisationen. Sie erklärt es für unzulässig, Nächstenliebe zu kriminalisieren. Sie fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, dieses unmenschliche Gesetz abzulehnen, und auch das Gesetz über das Asylrecht, das damit eng verbunden ist.

Die Gruppe « Christen und Juden für die Freiheit zu helfen » richtet heute einen offenen Brief an die Nationalräte und an die Ständeräte, denen sie vorwirft, die Debatte über den Artikel 116 des neuen Ausländergesetzes zu hastig beendet zu haben. Auf diese Weise haben sie Bestimmungen durchgehen lassen, die die Rechte der Kirchen und der humanitären Organisationen so wie die von Privatpersonen verletzen.

Ausserdem lässt die Gruppe « Christen und Juden für die Freiheit zu helfen » seit heute einen Kettenbrief zirkulieren, um die Schweizer Bürger und Bürgerinnen über die Gefährlichkeit dieses neuen Gesetzes zu informieren und sie damit anzuregen, am 24. September 2 X mit Nein abzustimmen.


«Christen und Juden für die Freiheit zu helfen »
libresdaider-freizuhelfen.blogspot.com
p.a. Philippe De Vargas
Ch. Praroman 10, 1025 Lausanne
Privat: 021 784 02 65 / mobile: 079 313 41 73


Bern, den 30.Juni 2006

10 Juli 2006

Auszüge des Gesetze

Aktuelle Gesetze (ANAG vom 26. März 1931)
Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer

Artikel 23

1 …. wer im In- oder Ausland die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder das rechtswidrige Verweilen im Lande erleichtert oder vorbereiten hilft, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Mit dieser Strafe kann Busse bis zu 10 000 Franken verbunden werden; in leichten Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden.

3 Von der Bestrafung wegen rechtswidriger Einreise kann Umgang genommen werden, wenn der Ausländer sofort ausgeschafft wird. In die Schweiz Geflüchtete sind straflos, wenn die Art und Schwere der Verfolgung den rechtswidrigen Grenzübertritt rechtfertigen; Hilfe hierzu ist ebenfalls straflos, soweit sie aus achtenswerten Beweggründen geleistet wird.


„Neue Gesetze“ (vom 16.12.2005) - Abstimmung vom 24. September 2006
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Artikel 116 Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts

1 Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer:

a. im In- oder Ausland einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft; [ …]

2 In leichten Fällen kann auch nur auf Busse erkannt werden.

3 Die Strafe ist Zuchthaus bis zu fünf Jahren und Busse bis zu 500 000 Franken, wenn die Täterin oder der Täter :

a. mit der Absicht handelt, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, oder;

b. für eine Vereinigung oder Gruppe handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung dieser Tat zusammengefunden hat.


Kommentar der Arbeitsgruppe „Christen und Juden für die Freiheit zu helfen“

Das heute gültige Gesetz erwähnt „achtenswerte Beweggründe“ (Artikel 23, Absatz 3) und respektiert somit die Bundesverfassung, welche Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert.

Die Bestimmung „aus achtenswerten Beweggründen“ steht nicht mehr im neuen Gesetz; übrig bleiben nur die mildernden Umstände für wenig schwerwiegende Fälle. (Artikel 116, Absatz 2). Dazu kommt, dass Absatz 3, Punkt b. sehr allgemein formuliert ist; das neue Gesetz droht daher mit einer Gleichsetzung der Schlepperorganisationen mit allen Organisationen, die bisher „ehrbare Gründe“ anführen konnten, vor allem auch den Kirchen.